Informationen

Ihr Recht bei der Beerdigung

Wenn Angehörige sterben, steht man vor vielen Problemen. Kaum etwas in Deutschland ist so stark reglementiert wie Begräbnisse. Was erlaubt ist und was nicht, worauf man achten sollte, und welche Kosten entstehen.

Hier das wichtigste:

Artikel 70 des Grundgesetzes sieht vor: Für das Bestattungsrecht sind die Bundesländer zuständig. Das erklärt die erheblichen Unterschiede. Die wichtigsten Fakten: Maximal 3 Tage dürfen Tote zu Hause oder beim Bestatter aufgebahrt sein, nach 5-7 Tagen muss beigesetzt werden.
In Deutschland herrscht Friedhofszwang, Behälterzwang und Beisetzungspflicht Bestattet werden darf nur auf dem Friedhof, im Friedwald oder auf offener See. Nur NRW erlaubt Urnen auch außerhalb von Friedhöfen ,,auf vorgesehenen Feldern“zu bestatten. Nur Bestatter dürfen Tote zu Leichenhallen, Krematorien oder Friedhöfen transportieren.

Wer aus der Kirche ausgetreten ist, muss damit rechnen, dass ein kirchlicher Friedhofsträger die Bestattung verweigert. Städtische Friedhöfe müssen aber jeden aufnehmen (Friedhofspflicht). Grabbeilagen sind erlaubt. Bei Erdbestattungen fast alle Beigaben, bei einer Einäscherung nur brennbare.
Keine Verwechslung bei Einäscherung möglich. Vor dem Einäschern wird ein spezieller, unzerstörbarer Stein mit einer Nummer(Ofenmarke) in den Sarg gelegt. Ein Totenhemd ist keine Pflicht, aber Pietätvoll sollte die Kleidung schon sein.

Wahlgrab

Größe frei wählbar, Einzel- bzw. Familiengrab Nutzung 25-40 Jahre, verlängerbar.

Reihengrab

Größe nicht wählbar nur ein Sarg oder Urne. Nutzung: 10-30 Jahre nicht verlängerbar. Anlage, Pflege und Gestaltung, der Gräber, regelt die Friedhofssatzung der Friedhofsträger (Kommune, Kirche). Eine günstige Bestattung kostet 2300,00 €, eine teure bis zu 25.000,00 €.

Die Asche verstreuen

erlaubt. aber nur in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, und Thüringen darf man Totenasche ohne Urne besetzen. Meist wird sie auf Friedhofswiesen verstreut, die Besucher nicht betreten dürfen. Ob anonym oder mit einer Tafel mit Namensschild, hängt vom Friedhofsträger ab

Seebestattung

Erlaubt. Eine wasserlösliche Urne wird in Nord oder Nordsee vom Schiff oder Hubschrauber aus versenkt. Trauergäste können an der Zeremonie teilnehmen. Die Gebiete sind in Seekarten eingezeichnet und werden von Schiffen umfahren.

Waldbestattungen

Erlaubt. Aber nur in sog. Friedwäldern. An einem Baum können bis zu zehn Menschen beigesetzt werden. Die Wälder dürfen betreten werden, ein Namensschild am Baum erinnert.

Grab im Garten

In Deutschland nicht erlaubt, aber im Ausland. Dort darf die Asche in der Natur verstreut werden, z.B. auf Almwiesen, in Bächen oder vom Heißluftballon aus.

Im Fußballstadion

Skurril, aber erlaubt. Fans des Hamburger SV können sich seit September 2008 auf dem HSV-Friedhof beerdigen lassen. Die Ruhestätte liegt hinter der Westtribüne und ist einem Stadion nachempfunden. Man betritt die Anlage durch ein Fußballtor, der Rasen stammt vom Spielfeld. Grabsteine, Särge und Urnen können in den Vereinsfarben des HSV gewählt werden.

Asche im Medaillon

In Deutschland nicht erlaubt. Aber u.a. in den Niederlanden und in der Schweiz darf man einen Teil der Totenasche in ein eigens dafür entwickeltes Medaillon füllen. Die restliche Asche wird beigesetzt.

Asche als Diamant

In Deutschland nicht erlaubt. Ein Trick macht’s aber möglich: Der Verstorbene muss in Deutschland eingeäschert, anschließend ins Ausland Überführt werden. Ein Teil der Asche wird in einem aufwendigen chemisch-physikalischen Prozess zu einem Diamanten gepresst, geschliffen und zu Schmuck verarbeitet.

Riffbestattung

Gibt’s nur in den USA. Das Neptun Memorial Reef vor der Küste Floridas ist seit 2007 der erste Unterwasserfriedhof der Welt. Er soll zum weltweit größten künstlichen Riff anwachsen und die von bis zu 125.000 verstorbenen beherbergen. Bei der Seebestattung ist folgendes zu beachten: Die Hinterbliebenen haben keinen Ort an dem sie ihre Trauer ausleben können.